Die Lindau Tourismus und Kongress GmbH heiĂt alle CampinggĂ€ste herzlich willkommen und wĂŒnscht einen erholsamen Aufenthalt auf dem Park-Camping Lindau. Ziel ist es, Ihnen die Urlaubstage auf unserem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dies gelingt, gibt es ein paar Punkte, welche zu beachten sind, damit alle CampinggĂ€ste jeden Tag auf dem Campingplatz genieĂen können.
1. Am Anreisetag steht Ihnen der gemietete Stellplatz ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr uneingeschrĂ€nkt zur VerfĂŒgung. Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen.
2. Melden Sie sich unverzĂŒglich bei Anreise in der Rezeption an. Um eine fehlerfreie Anmeldung zu gewĂ€hrleisten, benötigen wir einen gĂŒltigen Personalausweis oder Reisepass.
3. Tagesbesucher sind vor deren Eintreffen in der Rezeption anzumelden. Ein Tagesbesuch ist kostenfrei.
4. Sofern eine Abreise nach 11:00 Uhr erfolgt, wird eine entsprechende GebĂŒhr berechnet.
5. Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Fahrzeug ist nur bei An- und Abreise bzw. fĂŒr Tagesfahrten zu bewegen, Fahrten innerhalb des Campingplatzes sind untersagt. Insbesondere in der Nachtruhe (22:30 Uhr â 7:00 Uhr) ist das Bewegen des Autos nicht gestattet.
6. WĂ€hrend der Nachtruhe von 22:30 Uhr bis 7:00 Uhr ist auf Ruhe zu achten und andere CampinggĂ€ste nicht mit lauter Musik und LĂ€rm belĂ€stigen. Nehmen Sie RĂŒcksicht aufeinander.
7. Sauberkeit und Ordnung werden bei uns groĂgeschrieben. Daher sind die SanitĂ€ranlagen stets sauber zu halten. Kinder unter 6 Jahren dĂŒrfen die RĂ€umlichkeiten nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson benutzen. Zudem ist der von Ihnen gemietete Stellplatz ordentlich und sauber zu halten.
8. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. Wasser ist kostbar, bitte achten Sie darauf.
9. Abwasser ist einem dafĂŒr vorgesehenen BehĂ€lter aufzufangen. Die Entleerung hat in der hierfĂŒr vorgesehenen SanitĂ€r-Station zu erfolgen. Eine Entsorgung in das Erdreich und in die direkte Kanalisation ist verboten.
10. Der MĂŒll ist ordnungsgemÀà zu trennen und entsprechend an der Recycling-Station zu entsorgen.
11. Grillen ist in einem dafĂŒr vorgesehenen Grill auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Einweg-Grills, offene Feuerstellen z. B. Feuerschalen, Lagerfeuer, Feuerwerk sind aus SicherheitsgrĂŒnden auf dem gesamten CampingplatzgelĂ€nde verboten. Starke Rauch- und GeruchsbelĂ€stigung sind zu vermeiden.
12. FĂŒr Hunde besteht eine Leinenpflicht auf dem gesamten CampinggelĂ€nde. Der Hundehalter hat darauf zu achten, dass fĂŒr die Notdurft seines Hundes die gemeinschaftliche Anlage verlassen wird. HĂ€ufchen sind ausnahmslos aufzunehmen und ordnungsgemÀà zu entsorgen. Das Baden im Boden- see sowie das Betreten der SanitĂ€rgebĂ€ude ist Hunden nicht gestattet.
13. HandelsgeschÀfte und kommerzielle VerkÀufe sind auf dem CampingplatzgelÀnde verboten.
14. Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuĂŒben.
Stand: Januar 2021