Die Lindau Tourismus und Kongress GmbH heißt alle Campinggäste herzlich willkommen und wünscht einen erholsamen Aufenthalt auf dem Park-Camping Lindau. Ziel ist es, Ihnen die Urlaubstage auf unserem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dies gelingt, gibt es ein paar Punkte, welche zu beachten sind, damit alle Campinggäste jeden Tag auf dem Campingplatz genießen können.

1. Am Anreisetag steht Ihnen der gemietete Stellplatz ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr uneingeschränkt zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen.

2. Melden Sie sich unverzüglich bei Anreise in der Rezeption an. Um eine fehlerfreie Anmeldung zu gewährleisten, benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

3. Tagesbesucher sind vor deren Eintreffen in der Rezeption anzumelden. Ein Tagesbesuch ist kostenfrei.

4. Sofern eine Abreise nach 11:00 Uhr erfolgt, wird eine entsprechende Gebühr berechnet.

5. Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit. Das Fahrzeug ist nur bei An- und Abreise bzw. für Tagesfahrten zu bewegen, Fahrten innerhalb des Campingplatzes sind untersagt. Insbesondere in der Nachtruhe (22:30 Uhr – 7:00 Uhr) ist das Bewegen des Autos nicht gestattet.

6. Während der Nachtruhe von 22:30 Uhr bis 7:00 Uhr ist auf Ruhe zu achten und andere Campinggäste nicht mit lauter Musik und Lärm belästigen. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander.

7. Sauberkeit und Ordnung werden bei uns großgeschrieben. Daher sind die Sanitäranlagen stets sauber zu halten. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Räumlichkeiten nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson benutzen. Zudem ist der von Ihnen gemietete Stellplatz ordentlich und sauber zu halten.

8. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden. Wasser ist kostbar, bitte achten Sie darauf.

9. Abwasser ist einem dafür vorgesehenen Behälter aufzufangen. Die Entleerung hat in der hierfür vorgesehenen Sanitär-Station zu erfolgen. Eine Entsorgung in das Erdreich und in die direkte Kanalisation ist verboten.

10. Der Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und entsprechend an der Recycling-Station zu entsorgen.

11. Grillen ist in einem dafür vorgesehenen Grill auf dem eigenen Stellplatz erlaubt. Einweg-Grills, offene Feuerstellen z. B. Feuerschalen, Lagerfeuer, Feuerwerk sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Campingplatzgelände verboten. Starke Rauch- und Geruchsbelästigung sind zu vermeiden.

12. Für Hunde besteht eine Leinenpflicht auf dem gesamten Campinggelände. Der Hundehalter hat darauf zu achten, dass für die Notdurft seines Hundes die gemeinschaftliche Anlage verlassen wird. Häufchen sind ausnahmslos aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Baden im Boden- see sowie das Betreten der Sanitärgebäude ist Hunden nicht gestattet.

13. Handelsgeschäfte und kommerzielle Verkäufe sind auf dem Campingplatzgelände verboten.

14. Die Verwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 

Stand: Januar 2021