Sie werden vor Anreise auf den Park-Camping Lindau krank? Ein Angehöriger hat einen Unfall? Sie sind von einer betriebsbedingten KĂŒndigung betroffen? Aufgrund einer Autopanne wĂ€hrend oder kurz vor der Anreise nach Lindau kommen Sie verspĂ€tet an? Sorgen Sie schon jetzt vor und machen Sie sicher Urlaub.
Storno-Versicherung ĂŒber unsere Servicepartner
Die entgangenen Urlaubsfreude bei uns auf dem Park-Camping Lindau können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle SchĂ€den aber schon. Bereits ab 6,00 âŹ ĂŒbernimmt die ERV, unser Partner in Sachen Reiseschutz, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspĂ€teten Reiseantritt aus versichertem Grund.
Die Storno-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall ĂŒbernimmt die ERGO die Kosten fĂŒr die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und wĂ€hrend der Reise finanziell bestens geschĂŒtzt. Auch SchĂ€den an der Ausstattung vor Ort oder am Mobiliar sind versichert.
Das Plus in der Versicherung
Die StornoPlus-Versicherung bietet sogar noch mehr: Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet sie zusĂ€tzlich den KrankenrĂŒcktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen ĂŒbernommen), die ReisegepĂ€ck-Versicherung und einen Fahrrad-Schutz.
Sorgen Sie vor und buchen Sie direkt zusammen mit Ihrem Stellplatz den Reiseschutz dazu. Gerne können Sie nachtrĂ€glich den Reiseschutz auch abschlieĂen.
Umfassender ErgÀnzungs-Schutz Covid-19
Sie können in Kombination mit einer Storno- und StornoPlus-Versicherung der ERGO Reiseversicherung den ErgÀnzungs-Schutz Covid-19 buchen. Der ErgÀnzungs-Schutz Covid-19 enthÀlt folgenden Versicherungsschutz bei:
- Persönlicher und individuell angeordneter QuarantĂ€nemaĂnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht
- Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur
- Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur
Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten QuarantĂ€ne betroffen sind, ist eine Erstattung zusĂ€tzlicher Unterkunftskosten bis ⏠5.000,- pro Person möglich. Die PrĂ€mie fĂŒr die Einmalversicherung betrĂ€gt 16,00 ⏠mit Selbstbeteiligung (SB) und gilt pro Buchung bis max. neun Personen. Die PrĂ€mie fĂŒr eine Jahresversicherung mit ErgĂ€nzungs-Schutz-Covid-19 betrĂ€gt 26,00 ⏠(mit SB) fĂŒr alle Reisen wĂ€hrend des Vertragszeitraum.